Pfarrgemeinderat
Auf der Ebene der Pfarrei bestehen zwei demokratisch gewählte Gremien:
Die Kirchenverwaltung und der Pfarrgemeinderat.
Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt.
Der Pfarrgemeinderat berät den Pfarrer in pastoralen Fragen. Daneben besteht seine Aufgabe im Weltdienst (Laienapostolat).
In den Plenumsitzungen werden grundsätzliche seelsorgliche Fragen geklärt, es wird der pastorale Rahmen abgesteckt. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungen des Pfarrgemeinderates werden vom Vorstand vorbereitet.
Trotz der Notwendigkeit der strukturierten Kirche gilt es, die Einsicht immer wieder wach zu rufen, dass alle getauften und gefirmten Christen aufgefordert sind, Mitverantwortung für ihre (unsere) Kirche zu tragen, also für die Gemeinschaft der Freunde Jesu.
Quelle: Pfarrgemeinderat - Diözese Augsburg [27.08.2013]
Für die aktuelle Wahlperiode seit 2022 konnte leider kein neuer Pfarrgemeinderat mehr gewählt werden, daher ist dieses Gremium derzeit unbesetzt.
Mitglied |
Funktion im Pfarrgemeinderat von St. Konrad Kontakte zu Gruppen und Themenkreise |
Unser Pfarrgemeinderat stellt einen Querschnitt nach Alter, Berufen usw. durch unsere Gemeinde dar.
Wir wollen den Burlafinger Pfarrer bei seinem nicht leichten Amt unterstützen und ihm in allen Fragen und Arbeiten mit Rat und besonders viel Tat zur Seite stehen.
Die Aufgaben in unserem Pfarrgemeinderat haben wir verteilt und jeder bringt sich nach bestem Wissen ein.
Falls Sie irgendwelche Fragen oder Wünsche haben stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Unsere Sitzungen sind in der Regel öffentlich und finden im Pfarrheim statt.
Über Sitzungsbesucher freuen wir uns.
Da wir aktuell leider nur vier Pfarrgemeinderatsmitglieder in unserer Gemeinde haben, sind wir immer auf der suche nach Unterstützung. In der laufenden Wahlperiode sind acht Plätze im Pfarrgemeinderat unbesetzt. Wenn Sie selber aktiv werden möchten können Sie uns gerne jederzeit ansprechen. Es ist auch in der laufenden Wahlperiode möglich dem Pfarrgemeinderat beizutreten.