Pfarrgemeinderat

Auf der Ebene der Pfarrei bestehen zwei demokratisch gewählte Gremien:
Die Kirchenverwaltung und der Pfarrgemeinderat.
 
Der Pfarrgemeinderat wird für vier Jahre gewählt.

Der Pfarrgemeinderat soll den Pfarrer bei seinem Amt unterstützen und ihm in allen Fragen und Arbeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Daneben besteht seine Aufgabe im Weltdienst (Laienapostolat).
 
In den Sitzungen werden grundsätzliche seelsorgliche Fragen geklärt, es wird der pastorale Rahmen abgesteckt. Die Sitzungen sind öffentlich.

Trotz der Notwendigkeit der strukturierten Kirche gilt es, die Einsicht immer wieder wach zu rufen, dass alle getauften und gefirmten Christen aufgefordert sind, Mitverantwortung für ihre (unsere) Kirche zu tragen, also für die Gemeinschaft der Freunde Jesu.

Quelle: Pfarrgemeinderat - Diözese Augsburg [27.08.2013]

 
Für die aktuelle Wahlperiode seit 2022 konnte leider kein neuer Pfarrgemeinderat mehr gewählt werden, daher ist dieses Gremium derzeit unbesetzt.

Wenn Sie selber aktiv werden möchten, können Sie sich gerne mit unserem Pfarrer oder dem Pfarrbüro in Verbindung setzen.

 

Mitglied

Funktion im Pfarrgemeinderat von St. Konrad

Kontakte zu Gruppen und Themenkreise